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Während Auszubildende in Deutschland neben der praktischen Ausbildung die Berufsschule besuchen, werden in Italien die Azubis generell in Schulen ausgebildet. Das Grundprinzip ist einfach: Wenn Sie in Ihrem Heimatland für Ihren Beruf qualifiziert sind, dürfen Sie ihn in allen anderen Mitgliedstaaten ebenfalls ausüben. Für die meisten sogenannten reglementierten Berufe - solche, die bestimmte Diplome, Nachweise oder Qualifikationen erfordern - gibt es in der EU mittlerweile ein System zur Anerkennung der Qualifikationen.
Automatisch anerkannt wird Ihre Ausbildung als Arzt/Ärztin, Krankenschwester und -pfleger, als Hebamme, Apotheker/Apothekerin, Tierarzt/-ärztin und als Architekt/Architektin. Die Ausbildungen sind hier in der Regel in einem Mindestmaß koordiniert. Jetzt noch ein paar Worte zu den im Gastland nicht reglementierten Berufen: Eine Anerkennung ist in diesem Fall nicht erforderlich - Sie können direkt die Arbeit aufnehmen. Das gilt natürlich auch für Selbstständige. Um eine Anerkennung der unterschiedlichen Abschlüsse zu ermöglichen, müssen die Mitgliedstaaten Übersichten zu Berufsfeldern und den entsprechend notwendigen Nachweisen vorlegen. Abschlußzeugnisse müssen übersetzt werden - nicht nur sprachlich, sondern eben auch "inhaltlich", damit sie verglichen werden können. Adresse:
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