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        Anerkennung der Berufsausbildung im Ausland

        Bereits seit 1985 garantiert ein Beschluß des Ministerrats den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, daß sie in jedem Mitgliedstaat der EU den erlernten Beruf ausüben dürfen. Innerhalb der EU sind die Ausbildungswege und Berufsabschlüsse allerdings sehr unterschiedlich.

        Während Auszubildende in Deutschland neben der praktischen Ausbildung die Berufsschule besuchen, werden in Italien die Azubis generell in Schulen ausgebildet. Das Grundprinzip ist einfach: Wenn Sie in Ihrem Heimatland für Ihren Beruf qualifiziert sind, dürfen Sie ihn in allen anderen Mitgliedstaaten ebenfalls ausüben. Für die meisten sogenannten reglementierten Berufe - solche, die bestimmte Diplome, Nachweise oder Qualifikationen erfordern - gibt es in der EU mittlerweile ein System zur Anerkennung der Qualifikationen.

        Zur Anerkennung müssen Sie bei den zuständigen Stellen des jeweiligen Mitgliedslandes - für die Anerkennung in Deutschland ist dies die Ständige Konferenz der Kultusminister - einen Antrag stellen, der binnen vier Monate bearbeitet werden muß. Nur wenn sich Ihre Ausbildung in Dauer oder Inhalt erheblich von der im Gastland unterscheidet, können Nachweise über Berufserfahrung, einen Lehrgang oder eine Eignungsprüfung verlangt werden. Wichtig: Es darf immer nur ein zusätzlicher Nachweis von Ihnen gefordert werden.

        Automatisch anerkannt wird Ihre Ausbildung als Arzt/Ärztin, Krankenschwester und -pfleger, als Hebamme, Apotheker/Apothekerin, Tierarzt/-ärztin und als Architekt/Architektin. Die Ausbildungen sind hier in der Regel in einem Mindestmaß koordiniert.

        Jetzt noch ein paar Worte zu den im Gastland nicht reglementierten Berufen: Eine Anerkennung ist in diesem Fall nicht erforderlich - Sie können direkt die Arbeit aufnehmen. Das gilt natürlich auch für Selbstständige. Um eine Anerkennung der unterschiedlichen Abschlüsse zu ermöglichen, müssen die Mitgliedstaaten Übersichten zu Berufsfeldern und den entsprechend notwendigen Nachweisen vorlegen. Abschlußzeugnisse müssen übersetzt werden - nicht nur sprachlich, sondern eben auch "inhaltlich", damit sie verglichen werden können.

        Adresse:
        Ständige Konferenz der Kultusminister, Lennéstraße 6, 53113 Bonn.