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        Wird mein Studium in der EU anerkannt?

        Eine Frage, die mit einem klaren "Jein" beantwortet werden kann. Zwar gilt der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, doch steckt hier der Teufel im Detail. Zu unterschiedlich ist das Ausbildungssystem in den EU-Mitgliedstaaten - und das gilt eben auch für das Studium.

        In vielen Fächern unterscheiden sich Studienpläne hinsichtlich der Studiendauer und -inhalte erheblich. Nicht alle Studienabschlüsse werden also in Deutschland uneingeschränkt anerkannt. Vor allem, wenn der Beruf in Deutschland ausgeübt werden soll oder eine Promotion das Ziel ist, sollte man dies bedenken. Für die meisten reglementierten Berufe - das sind alle, für die ein bestimmtes Diplom, sonstige Nachweise oder Qualifikationen erforderlich sind, zum Beispiel Lehrer, Rechtsanwälte, Ingenieure, Psychologen - gilt der Grundsatz: Wer die Zugangsvoraussetzungen in einem EU-Mitgliedsland erfüllt, darf diesen Beruf auch in den übrigen ausüben.

        Das Verfahren der Anerkennung: Der Antrag muß bei den entsprechenden Stellen des jeweiligen Mitgliedstaates eingereicht werden; in Deutschland ist dies die Ständige Konferenz der Kultusminister in Bonn. Die Behörden haben dann maximal vier Monate Zeit, den Antrag zu bearbeiten. Nur wenn Inhalt und Dauer der Ausbildung erheblich vom entsprechenden nationalen Ausbildungsweg abweichen, können der Nachweis von Berufserfahrung, die Teilnahme an einem Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung verlangt werden. Aber: Es darf immer nur ein zusätzlicher Nachweis verlangt werden.

        Für sieben Berufe - Allgemein- und Fachärzte, Krankenschwestern und -pfleger, Zahnärzte, Hebammen, Tierärzte, Apotheker und Architekten - besteht ein System der automatischen Anerkennung der Abschlüsse und Qualifikationen. Die entsprechenden Ausbildungsgänge sind in gewissem Maße koordiniert.

        Die Unterscheidung zwischen reglementierten und nicht-reglementierten Berufen klingt kompliziert. Sie bedeutet jedoch auch: Es ist keinerlei Anerkennung Ihrer Abschlüsse notwendig, wenn der Beruf im entsprechenden Mitgliedsland nicht reglementiert ist. Dann können Sie ohne Umwege eine Arbeit aufnehmen.

        Ansprechpartner
        Erste Informationen bekommt man in (großen) Arbeitsämtern sowie bei den jeweiligen Berufsverbänden. Außerdem sind in allen Mitgliedstaaten der EU nationale Informationszentren für die nationale Anerkennung, NARIC, eingerichtet worden. In Deutschland können Sie sich an die Universität des Saarlandes, NARIC, in Saarbrücken wenden. Ein weiterer wichtiger Ansprechpartner ist die Ständige Konferenz der Kultusminister, Lennéstraße 6, 53113 Bonn.