<<<
zurück
Wird
mein Studium in der EU anerkannt?
Eine
Frage, die mit einem klaren "Jein" beantwortet werden kann. Zwar gilt der
Grundsatz
der gegenseitigen Anerkennung, doch steckt hier der Teufel im Detail.
Zu
unterschiedlich ist das Ausbildungssystem in den EU-Mitgliedstaaten - und
das
gilt eben auch für das Studium.
In
vielen Fächern unterscheiden sich Studienpläne hinsichtlich der
Studiendauer
und
-inhalte erheblich. Nicht alle Studienabschlüsse werden also in
Deutschland
uneingeschränkt anerkannt. Vor allem, wenn der Beruf in
Deutschland
ausgeübt werden soll oder eine Promotion das Ziel ist, sollte man
dies
bedenken. Für
die meisten reglementierten Berufe - das sind alle, für die ein bestimmtes
Diplom,
sonstige Nachweise oder Qualifikationen erforderlich sind, zum Beispiel
Lehrer,
Rechtsanwälte, Ingenieure, Psychologen - gilt der Grundsatz: Wer die
Zugangsvoraussetzungen
in einem EU-Mitgliedsland erfüllt, darf diesen Beruf
auch
in den übrigen ausüben.
Das Verfahren der Anerkennung: Der Antrag
muß
bei
den entsprechenden Stellen des jeweiligen Mitgliedstaates eingereicht
werden;
in Deutschland ist dies die Ständige Konferenz der Kultusminister
in
Bonn.
Die Behörden haben dann maximal vier Monate Zeit, den Antrag zu
bearbeiten.
Nur wenn Inhalt und Dauer der Ausbildung erheblich vom
entsprechenden
nationalen Ausbildungsweg abweichen, können der Nachweis
von
Berufserfahrung, die Teilnahme an einem Anpassungslehrgang oder eine
Eignungsprüfung
verlangt werden. Aber: Es darf immer nur ein zusätzlicher
Nachweis
verlangt werden.
Für
sieben Berufe - Allgemein- und Fachärzte, Krankenschwestern und -pfleger,
Zahnärzte,
Hebammen, Tierärzte, Apotheker und Architekten - besteht ein System
der
automatischen Anerkennung der Abschlüsse und Qualifikationen. Die
entsprechenden
Ausbildungsgänge sind in gewissem Maße koordiniert.
Die
Unterscheidung zwischen reglementierten und nicht-reglementierten Berufen
klingt
kompliziert. Sie bedeutet jedoch auch: Es ist keinerlei Anerkennung Ihrer
Abschlüsse
notwendig, wenn der Beruf im entsprechenden Mitgliedsland nicht
reglementiert
ist. Dann können Sie ohne Umwege eine Arbeit aufnehmen.
Ansprechpartner:
Erste
Informationen bekommt man in (großen) Arbeitsämtern sowie bei
den
jeweiligen
Berufsverbänden. Außerdem sind in allen Mitgliedstaaten der
EU
nationale
Informationszentren für die nationale Anerkennung, NARIC,
eingerichtet
worden. In Deutschland können Sie sich an die Universität des
Saarlandes,
NARIC, in Saarbrücken wenden. Ein weiterer wichtiger
Ansprechpartner
ist die Ständige Konferenz der Kultusminister, Lennéstraße
6,
53113
Bonn.