Start | Lehrstellen | Praktika | Ferienjobs | Inserieren | Links und Infos | Feedback | Sponsoren
Bewerbungstips | Der richtige Beruf | Der Berufsstart | Ausbildungsstellen & Praktika | Spezielles | Infos


        <<< zurück
        Kann ich in anderen EU-Ländern studieren?

        Ja. Als Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedslands der EU können Sie in jedem anderen Land der EU studieren. Grundsätzlich gilt: Die jeweilige Schule oder Hochschule muß Sie zu den gleichen Bedingungen aufnehmen wie Bürger des eigenen Landes. Sie darf z. B. keine höheren Studiengebühren von Ihnen verlangen.

        Wenn Sie in einem anderen Mitgliedsland einen Hochschulkurs von weniger als drei Monaten, wie z. B. einen Sprachkurs, machen wollen, brauchen Sie lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepaß. Möchten Sie länger dort studieren, so ist das Aufenthaltsrecht an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen an einer Hochschule eingeschrieben sein und nachweisen, daß Sie krankenversichert sind und für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Die Aufenthaltserlaubnis - auf die Sie Rechtsanspruch haben - kann für die Dauer der Ausbildung begrenzt sein; soll die Aufenthaltsgenehmigung für mehrere Jahre gelten, muß sie eventuell jährlich erneuert werden. Hierfür gibt es in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Regelungen.

        Übrigens: Ist in Deutschland ein Studienfach mit einem Numerus Clausus oder anderen Zulassungsbeschränkungen belegt, gilt dies für entsprechende Studiengänge im Ausland meistens ebenfalls.

        Weitere Infos:
        Über Studienangebote in Mitgliedstaaten können Sie sich bei den Kulturinstituten der jeweiligen Länder informieren (British Council, Institute Francais, Instituto Cervantes etc). Verschiedene Verlage geben außerdem Handbücher zum Thema "Studieren in Europa" heraus (Buchhandel, Bibliotheken), und auch die Universitätsbibliotheken verfügen oft über Vorlesungsverzeichnisse europäischer Hochschulen.