<<<
zurück
Kann
ich in anderen EU-Ländern studieren?
Ja.
Als Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedslands der EU können
Sie in jedem
anderen
Land der EU studieren. Grundsätzlich gilt: Die jeweilige Schule oder
Hochschule
muß Sie zu den gleichen Bedingungen aufnehmen wie Bürger des
eigenen
Landes. Sie darf z. B. keine höheren Studiengebühren von Ihnen
verlangen.
Wenn
Sie in einem anderen Mitgliedsland einen Hochschulkurs von weniger als
drei
Monaten, wie z. B. einen Sprachkurs, machen wollen, brauchen Sie lediglich
einen
gültigen Personalausweis oder Reisepaß. Möchten Sie länger
dort
studieren,
so ist das Aufenthaltsrecht an folgende Bedingungen geknüpft: Sie
müssen
an einer Hochschule eingeschrieben sein und nachweisen, daß Sie
krankenversichert
sind und für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Die
Aufenthaltserlaubnis
- auf die Sie Rechtsanspruch haben - kann für die Dauer
der
Ausbildung begrenzt sein; soll die Aufenthaltsgenehmigung für mehrere
Jahre
gelten, muß sie eventuell jährlich erneuert werden. Hierfür
gibt es in den
Mitgliedstaaten
unterschiedliche Regelungen.
Übrigens:
Ist in Deutschland ein Studienfach mit einem Numerus Clausus oder
anderen
Zulassungsbeschränkungen belegt, gilt dies für entsprechende
Studiengänge
im Ausland meistens ebenfalls.
Weitere
Infos:
Über
Studienangebote in Mitgliedstaaten können Sie sich bei den
Kulturinstituten
der jeweiligen Länder informieren (British Council, Institute
Francais,
Instituto Cervantes etc). Verschiedene Verlage geben außerdem
Handbücher
zum Thema "Studieren in Europa" heraus (Buchhandel,
Bibliotheken),
und auch die Universitätsbibliotheken verfügen oft über
Vorlesungsverzeichnisse
europäischer Hochschulen.